Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Abschluss eines Vertrages mit der Aurena GmbH, Depotstraße 2, 8712 Niklasdorf, Österreich, FN 386364 h (nachfolgend auch „Aurena“ oder Versteigerer) und die Teilnahme an den öffentlichen Versteigerungen des Versteigerers erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Geschäftstätigkeit des Versteigerers.

Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Bieters werden nicht anerkannt.


1. Teilnahme an der Auktion, Anmeldung

  1. Für die Gebotsabgabe mittels Onlinegebot ist der Antrag auf Zulassung über die Homepage des Versteigerers www.aurena.at unter dem Link Registrieren zu stellen und ein Nutzerkonto einzurichten. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Natürliche Personen haben insbesondere Name, Vorname, Postanschrift, sowie Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Bei juristischen Personen ist insbesondere die Angabe der vollständigen Firmenbezeichnung, der Geschäftsanschrift, die vertretungsberechtigte natürliche Person, der Umsatzsteuer-Ident.-Nr., sowie Mobiltelefonnummer und E-Mail Adresse erforderlich. Im Falle einer Änderung dieser Daten ist der Bieter verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren. Allfällige Schäden bzw. Mehrkosten, welche dadurch entstehen, dass der Bieter falsche Angaben zu seiner Identität macht, hat der Bieter zu tragen.
  2. Bieterkarten für die persönliche Teilnahme an den öffentlichen Versteigerungen werden nach Angabe aller geforderten Daten am Anmeldeformular ausgegeben. Gebote werden von Mitarbeitern der Aurena GmbH in diesem Fall persönlich entgegengenommen, wir empfehlen die Abgabe von schriftlichen Geboten. Die persönliche Teilnahme an Versteigerungen ist zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 12 sowie 12:30 bis 16:30 Freitag 8 bis 12 Uhr sowie 12.30 bis 15) direkt bei der Aurena GmbH, Depotstraße 2, 8712 Niklasdorf jederzeit möglich. Bei Zuschlägen außerhalb dieses Zeitraumes ersuchen wir bei beabsichtigter persönlicher Teilnahme um telefonische oder schriftliche Voranmeldung.
  3. Gesperrten Bietern ist es untersagt, sich erneut anzumelden.
  4. Die Teilnahme von Bietern unter 18 Jahren an den Versteigerungen ist unzulässig.

2. Versteigerung, Zuschlag

  1. Grundsätzlich wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, auch kurzfristig Änderungen vorzunehmen, Positionen nicht zu versteigern oder Positionen zusammenzufassen. Für die tatsächliche Ausbietung einer Position wird keine Gewähr übernommen.
  2. Durch Zuschlag kommt zwischen dem Meistbietenden und dem Versteigerer ein bindender Vertrag zustande. Der Meistbietende ist zur Abnahme der erstandenen Objekte sowie zur Zahlung des Zuschlagspreises zuzüglich Auktionsgebühr und Umsatzsteuer verpflichtet.
  3. Die Zuschlagserteilung erfolgt aus Gründen der Transparenz auf elektronischem Wege, wobei der effektive Zuschlag an das jeweils höchste Gebot erteilt wird, das zum vorgegebenen Zuschlagszeitpunkt gelegt wurde. Langt innerhalb der letzten 60 Sekunden vor dem angezeigten Zuschlagszeitpunkt ein höheres Gebot ein, so verlängert sich die Zuschlagsfrist um weitere 60 Sekunden.
  4. Die Versteigerungsobjekte werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Aurena GmbH versteigert.
  5. Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt bei der Versteigerung persönlich und in physischer Präsenz anwesend zu sein.
  6. Vor Gebotsabgabe hat der Bieter die Möglichkeit das Versteigerungsobjekt zu besichtigen und sich über den Zustand des Objektes zu informieren.

3. Gewährleistung und Rücktrittsrecht

  1. Die Versteigerungsobjekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Um sich über den Zustand und Umfang des Objektes zu informieren, kann der Bieter das Objekt vor der Abgabe eines Gebots besichtigen und wird dies ausdrücklich empfohlen. Die Versteigerungsobjekte werden nicht auf Mängel oder technische Defekte überprüft, es handelt sich (sofern nicht ausdrücklich gegenteilig gekennzeichnet) um gebrauchte Ware.
  2. Sämtliche Angaben zu den Versteigerungsobjekten wie Maße, Gewicht, Baujahr, Kilometerstand werden vom Versteigerer nach bestem Wissen und Gewissen aufgenommen.
  3. Gebrauchte Gegenstände haben eine dem Alter entsprechende Abnutzung.
  4. Gemäß § 18 Abs 3 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht von den im Rahmen der öffentlichen Versteigerungen des Versteigerers geschlossenen Verträgen.
  5. Der Versteigerer hat das Recht vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, soweit Versteigerungsobjekte ohne sein Verschulden abhanden kommen (wie beispielsweise Diebstahl, erfolgreiche Herausgabeansprüche Dritter, etc.). Diesfalls entfallen wechselseitig sämtliche Leistungspflichten.
  6. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

4. Bezahlung

  1. Das gesamte zu leistende Entgelt wird vor Abgabe eines Gebotes einschließlich Auktionsgebühr und Umsatzsteuer detailliert aufgeschlüsselt, sodass der Bieter bei Abgabe des Gebotes über den Gesamtpreis klar und verständlich informiert ist.
  2. Bieter aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, haben die Umsatzsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach fristgerechter Vorlage des ordnungsgemäß ausgestellten Ausfuhrnachweises wird die Umsatzsteuer umgehend zurückerstattet. Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem EU- Land können nur nach Vorlage der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID Nummer) umsatzsteuerfrei erfolgen.
  3. Der Kaufpreis ist am Tag des Zuschlags fällig. Grundsätzlich bietet Aurena folgende Bezahlarten an: www.aurena.at/service/zahlung. Die angebotenen Bezahlarten werden bei jedem Posten ausgewiesen.
  4. Die Zahlung in Bargeld wird vertraglich explizit ausgeschlossen.
  5. Wird der Kaufpreis vom Meistbietenden nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, kann das betreffende Objekt gemäß § 918 ABGB unter Nachfristsetzung neu versteigert oder freihändig verkauft werden. Der Meistbieter haftet dem Versteigerer gemäß § 918 ABGB persönlich für den Schaden, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös.
  6. Rechnungsänderungen werden erst nach erfolgter Bezahlung und Abholung der Ware bearbeitet.

5. Übergabe, Eigentumsvorbehalt, Abholung

  1. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Bieter über (Eigentumsvorbehalt). Versteigerungsobjekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgefolgt. Die Preise verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und unverladen. Bei Versendung von Exponaten gegenüber Konsumenten gilt zusätzlich § 7b KSchG.
  2. Der Versteigerer kann für einzelne Positionen gesonderte Abholtermine festlegen oder aus organisatorischen Gründen bestimmen, dass eine bestimmte Position erst nach einer anderen abgeholt werden kann.
  3. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der bekanntgegebenen Abholtermine haftet der Bieter für schadenersatzrechtlich zurechenbare Folgekosten (Demontage, Auslagerung, Lagerkosten, Kosten der Drittvornahme).
  4. Sollte der Bieter trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware nicht bezahlen bzw. die Ware nicht abholen, ist der Versteigerer berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Bieter haftet diesfalls bei Verschulden für den Mindererlös.

6. Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme von Versteigerungsobjekten während einer Besichtigung oder Versteigerung ist nur nach Absprache und im Beisein des Auktionspersonals möglich, ansonsten strengstens untersagt.

7. Haftungsbeschränkung

  1. Alle Besucher der Auktion haften für von ihnen, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursachte Schäden. Für Unfälle, Beschädigungen an Fremdobjekten und Gebäuden im Zuge der Abholung oder Demontage durch den Bieter oder ihm zurechenbare Personen haftet der Bieter.
  2. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass er die Befähigung hat, die erstandenen Gegenstände fachgerecht abzuholen/zu demontieren/abzutransportieren bzw. wenn er selbst die Befähigung nicht hat, einen Professionisten mit der entsprechenden Befähigung für die Abholung zu beauftragen. Der Bieter/Ersteher haftet für Schäden, welche – wenn auch nur leicht fahrlässig – bei der Demontage/Abholung entstehen.

8. Unternehmerklausel

Nachstehende Klauseln kommen beim Abschluss zwischen der Aurena GmbH und Unternehmen (im Sinne des KSchG) zusätzlich bzw. alternativ zur Anwendung:

  • Der Bieter verzichtet auf die Einwendung der laesio enormis (§ 934 ABGB), dies sowohl hinsichtlich des Grundgeschäftes, als auch der Nebenbedingungen.
  • Die Anfechtung wegen Irrtums wird für den Bieter einvernehmlich ausgeschlossen. Ferner sind Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer und seine Leute auf Fälle grob fahrlässigen Handelns eingeschränkt.
  • Verzichtet der Bieter auf eine Besichtigung, kann er daraus resultierende Schadenersatzansprüche oder Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Versteigerer nicht geltend machen.
  • Der Bieter anerkennt, dass jegliche Reklamation und Gewährleistung ausgeschlossen sind.
  • Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu Ansprüchen des Bieters gegen den Versteigerer kommen (z.B. Anfechtung, Schadenersatz) oder sollte der Vertrag einvernehmlich aufgelöst werden oder aus anderen Gründen wegfallen, so bleibt der Anspruch auf das Aufgeld (Versteigerungsgebühr) davon unberührt. Ebenso trägt der Bieter zur Gänze sämtliche mit dem ursprünglichen Vertrag entstandenen Kosten wie Anfahrt, Demontage, Abtransport, Lagerung, Rücksendung oder Rücktransport.
  • Die Möglichkeit des Aufrechnens mit Forderungen des Versteigerers durch allfällige Gegenforderungen des Bieters wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Das Versteigerungsobjekt gilt mit dem Zuschlag an den Bieter als übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Bieter übergehen – dies gilt insbesondere auch für Zubehörteile.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leoben. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

9. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

Der allgemeine Gerichtsstand der Aurena GmbH ist in Leoben. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Bei Verträgen mit Konsumenten mit Wohnsitz in der Europäischen Union findet diese Rechtswahl nur insoweit Anwendung, als dadurch nicht der Rechtsschutz entzogen wird, der durch zwingende Rechtsvorschriften desjenigen Staates gewährt wird, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I VO)

10. Datenschutz

  1. Der Schutz der persönlichen Daten der Bieter ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenverarbeitung der Bieterdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen unserer Website und Diensten, die im Rahmen der Datenschutzerklärung – www.aurena.at/service/datenschutz deren Annahme zur Nutzung unserer Dienste erforderlich ist, offen gelegt sind.
  2. Passwörter für den Zugang zu den angebotenen Diensten sind vom Bieter selbst, entsprechend der einschlägigen Passwortrichtlinien, sicher zu wählen, in regelmäßigen Abständen zu ändern und vor dem Zugriff von Unbefugten sicher zu verwahren. Der Bieter trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der hinterlegten Daten. Ein Abhandenkommen der Zugangsdaten ist unverzüglich dem Versteigerer zu melden, um eine Sperrung des Zugangs zu veranlassen. Dies gilt auch, soweit der Bieter von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten ausgeht oder ausgehen muss. Soweit ein Online-Zugang besteht ist eine Aktualisierung der Benutzerdaten jederzeit online, im angelegten Profil möglich. Die Korrespondenz zwischen dem Bieter und dem Versteigerer wird an die vom Bieter angegebene Email-Adresse gesandt.
  3. Der Bieter stellt den Versteigerer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen diesen, wegen der Art und Weise der Nutzung der Services durch den Bieter, geltend machen.
  4. Übertragungswege im Internet sind nicht grundsätzlich gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Nutzer trägt die hiermit verbundenen Risiken.
  5. Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck der Inanspruchnahme unserer Leistungen, die vom Bieter bereit gestellten Daten zur Vertragserfüllung sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
  6. Ohne die Bekanntgabe und Verarbeitung dieser Daten ist die Abwicklung der in der Datenschutzerklärung erfassten Dienste, sowie der dort aufgeführten Services, zur Vertragserfüllung nicht möglich. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt ausschließlich DSGVO konform und im Rahmen der Dienste, die in der Datenschutzerklärung erfasst sind.
  7. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a und/oder lit b der DSGVO.
  8. Bei der Abgabe des Gebotes mittels Onlinegebot erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine IP-Adresse bis zur endgültigen Abwicklung des Kaufvertrages gespeichert wird, und erforderlichenfalls dafür genutzt wird, technisch zu evaluieren, von welchem Bieter entsprechende Gebote abgegeben wurden.



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